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Dieser Hersteller von Badmöbeln muss Insolvenz anmelden

Der Badmöbel-Hersteller Heibad hat beim Amtsgericht Nürnberg Insolvenz angemeldet. Geschäftsführung und Insolvenzverwalter sind aber optimistisch.

Das Gericht eröffnete am 5. Mai 2025 ein Verfahren in vorläufiger Eigenverwaltung. Ursache für die wirtschaftliche Schieflage sind Unternehmensangaben zufolge eine rückläufige Auftrags- und Umsatzentwicklung sowie ein angespanntes Marktumfeld, das zu einem Liquiditätsengpass führte.

Nun wird nach Investoren gesucht, um die Firma langfristig zu sichern und neu aufzustellen. „Wir sehen in der Insolvenz eine Chance zur Stabilisierung und Neuausrichtung“, erklärte die Geschäftsführung. Auch der verantwortliche Insolvenzverwalter zeigte sich zuversichtlich: „Der Betrieb ist solide aufgestellt, die Gespräche mit Belegschaft und Führung waren offen und konstruktiv.“

Von der Insolvenz sind rund 120 Mitarbeiter betroffen. Wie Lokalmedien übereinstimmend berichten, läuft der Geschäftsbetrieb vorerst jedoch uneingeschränkt weiter.

Möbelhersteller insolvent: Was das für Verbraucher bedeutet

Generell gilt: Wenn ein Hersteller, bei dem Sie Möbel bestellt haben, Insolvenz beantragt, aber zunächst weiterproduziert, hängt Ihre rechtliche Situation als Verbraucher davon ab, ob Sie direkt beim Hersteller oder über einen Händler bestellt haben und ob Sie bereits gezahlt haben.

1. Bestellung direkt beim insolventen Hersteller

  • Bereits gezahlt, Möbel noch nicht geliefert: Sie sind Gläubiger im Insolvenzverfahren. Ob Sie Ihre Möbel noch erhalten, entscheidet der Insolvenzverwalter. Wird die Lieferung abgelehnt, können Sie Ihre Forderung (z.B. auf Rückzahlung oder Schadensersatz) nur zur Insolvenztabelle anmelden. In der Praxis bedeutet das meist, dass Sie nur einen Bruchteil Ihres Geldes zurückbekommen oder sogar leer ausgehen können.
  • Noch nicht gezahlt: Sie sind nicht verpflichtet, zu zahlen, solange die Möbel nicht geliefert werden. Sie können abwarten, ob der Insolvenzverwalter den Vertrag erfüllt.

2. Hersteller produziert weiter

Solange der Geschäftsbetrieb aufrechterhalten wird, kann der Insolvenzverwalter entscheiden, bestehende Verträge zu erfüllen. Es besteht also die Chance, dass Sie Ihre Möbel noch erhalten. Eine Garantie dafür gibt es jedoch nicht.

3. Bestellung über einen Händler

Wenn Sie bei einem Händler bestellt haben und der Hersteller insolvent ist, bleibt Ihr Vertragspartner der Händler. Die Insolvenz des Herstellers betrifft Sie dann nur indirekt. Liefert der Händler nicht, gelten die gleichen Regeln wie oben für den Händler als Vertragspartner.

Setzen Sie sich also am besten mit dem Ansprechpartner in Verbindung, bei dem Sie Ihre Badmöbel bestellt haben.

25 Jahre Made in Germany

Heibad wurde im Jahr 2000 gegründet und hat sich von einem reinen Handelsunternehmen zu einem Produktionsbetrieb mit rund 10.000 Quadratmetern Fertigungsfläche entwickelt. Das Unternehmen produziert Badmöbel unter dem Qualitätsversprechen „Made in Germany“. Ziel der angestrebten Sanierung ist der Erhalt des Standorts und der Arbeitsplätze.