Viele Leuchten sind fürs Bad ungeeignet. Überall dort, wo die Beleuchtung mit Wasser in Berührung kommen könnte, müssen gesicherte Modelle montiert werden.
Sicherheit für die Badbeleuchtung: Die DIN-Norm für „Räume mit Badewanne oder Dusche“ legt Schutzbereiche fest. Bereich 0 umfasst den Innenraum der Bade- oder Duschwanne. Hier muss die Beleuchtung beispielsweise „gegen die Folgen von Eintauchen“ geschützt sein. Die Spannung darf maximal 12 Volt betragen.
12 Volt sind auch die Grenze für Bereich 1, der vom Duschvorhang oder von der Duschkabinenwand begrenzt wird. Die Leuchten müssen gegen Spritzwasser geschützt sein und Transformatoren außerhalb des feuchten Bereichs liegen. Bereich 2 schließt sich in einer Tiefe von 60 Zentimetern an. Auch dort ist Spritzwasserschutz erforderlich. Steckdosen und Schalter sind in Bereich 0, 1 und 2 nicht zugelassen.
Die DIN-Norm für „Räume mit Badewanne oder Dusche“ bezieht sich auf die Sicherheitsanforderungen und Installationsrichtlinien für elektrische Anlagen in Badezimmern und Duschräumen. Diese Norm ist in der DIN VDE 0100-701 festgelegt und regelt den Schutz vor elektrischem Schlag sowie die sichere Installation und den Betrieb elektrischer Geräte in Feuchträumen.
Hier sind die wichtigsten Aspekte der DIN VDE 0100-701:
- Schutzbereiche:
- Bereich 0: Der Innenraum der Badewanne oder Dusche. Hier dürfen nur speziell für diesen Bereich zugelassene Geräte installiert werden, die mindestens die Schutzart IPX7 (Schutz gegen zeitweiliges Untertauchen) haben.
- Bereich 1: Der Bereich über der Badewanne oder Duschtasse bis zu einer Höhe von 2,25 Metern. Hier dürfen nur Geräte mit Schutzart IPX4 (Schutz gegen Spritzwasser) installiert werden.
- Bereich 2: Der Bereich, der sich 60 cm um die Badewanne oder Dusche erstreckt und bis zu einer Höhe von 2,25 Metern reicht. In diesem Bereich sind Geräte mit Schutzart IPX4 zugelassen.
- Bereich 3: Dieser Bereich umfasst den Raum, der sich 60 cm weiter von Bereich 2 entfernt erstreckt und bis zu einer Höhe von 2,25 Metern reicht. Hier gelten weniger strenge Anforderungen, aber es ist immer noch Schutz gegen Spritzwasser (mindestens IPX1) empfohlen.
- Schutzmaßnahmen:
- FI-Schutzschalter: Alle Steckdosen in Badezimmern müssen durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (FI-Schutzschalter) mit einem Auslösestrom von maximal 30 mA geschützt werden.
- Potentialausgleich: Es muss ein zusätzlicher Schutzpotentialausgleich zwischen den leitfähigen Teilen im Badezimmer hergestellt werden, um die Sicherheit zu erhöhen.
- Verbot von Steckdosen und Schaltern: In den Bereichen 0 und 1 dürfen keine Steckdosen und Schalter installiert werden. In Bereich 2 dürfen Steckdosen nur installiert werden, wenn sie durch einen FI-Schutzschalter geschützt sind.
- Geräteeinsatz:
- Leuchten: Leuchten in den Bereichen 0 und 1 müssen für diese Bereiche zugelassen sein und die entsprechende Schutzart aufweisen. In Bereich 2 dürfen nur Leuchten mit mindestens IPX4 installiert werden.
- Heizgeräte: Heizgeräte dürfen in den Bereichen 0 und 1 nicht installiert werden. In Bereich 2 sind nur Geräte zugelassen, die gegen Spritzwasser geschützt sind.
Die Einhaltung dieser Normen stellt sicher, dass elektrische Installationen in Badezimmern und Duschräumen sicher und zuverlässig sind, um das Risiko eines elektrischen Schlags oder anderer Unfälle zu minimieren.