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Barrierefreies Bad: Für wen es Zuschüsse gibt

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Ein barrierefreies Bad bedeutet mehr Lebensqualität – und ist häufig durch Fördermittel leichter realisierbar, als viele vermuten.

Entscheidend ist, sich frühzeitig zu informieren, die passende Förderung zu wählen und die Anträge korrekt zu stellen. Besonders Pflegebedürftige und ältere Menschen profitieren von der finanziellen Unterstützung durch Pflegekassen, die KfW oder Landesprogramme.

Pflegekasse: Bis zu 4.000 Euro pro Person

Wer einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) hat, kann bei seiner Pflegekasse einen Zuschuss für sogenannte „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ beantragen. Der Umbau eines Badezimmers – etwa durch eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe oder einen höhenverstellbaren Waschtisch – zählt dazu. Pro Person mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse bis zu 4.000 Euro, bei mehreren Anspruchsberechtigten in einem Haushalt sogar bis zu 16.000 Euro.

Mehr zum Thema: Barrierefreies Badezimmer – Was bei der Planung wichtig ist

Voraussetzung: Der Umbau muss dazu beitragen, die Pflege zu erleichtern oder die selbstständige Lebensführung wiederherzustellen. Der Antrag ist vor Beginn der Baumaßnahme zu stellen, inklusive Kostenvoranschlag und einer kurzen Begründung.

KfW-Förderung: Zuschuss oder zinsgünstiger Kredit

Auch die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert barrierearme und -freie Umbauten im Badezimmer. Privatpersonen können über das Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ einen Investitionszuschuss beantragen. Bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit sind möglich (10 % der förderfähigen Kosten, maximal 25.000 Euro Umbaukosten).

Wer den Zuschuss nicht bekommt oder lieber finanziert, kann auch einen zinsgünstigen Kredit (Förderkredit 159) über seine Hausbank aufnehmen. Voraussetzung ist, dass die Baumaßnahmen den technischen Mindestanforderungen der KfW entsprechen.

Wichtig: Die Mittel sind begrenzt, daher empfiehlt sich ein frühzeitiger Antrag – idealerweise vor der Vergabe an Handwerksbetriebe.

Weitere Fördermöglichkeiten

Wohnbauförderung auf Landesebene

Einige Bundesländer oder Kommunen bieten eigene Programme für den altersgerechten Umbau an. Diese können Zuschüsse oder ergänzende zinsgünstige Darlehen umfassen. Die Förderbedingungen variieren – etwa nach Einkommen oder Alter der Antragsteller – und sollten direkt bei den zuständigen Landesbanken oder Wohnbaugesellschaften erfragt werden.

Steuerliche Absetzbarkeit

Ist keine Förderung möglich, können Umbaukosten unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden – etwa als außergewöhnliche Belastungen oder Handwerkerleistungen (§ 35a EStG). Voraussetzung: Eine ärztliche Bescheinigung, dass der Umbau medizinisch notwendig ist.

Was wird gefördert?

Typische Maßnahmen, für die Zuschüsse gewährt werden, sind:

  • Der Einbau einer bodengleichen Dusche
  • Rutschhemmende Bodenbeläge
  • Einbau von Haltegriffen, Klappsitzen oder unterfahrbaren Waschtischen
  • Verbreiterung von Türen
  • Anpassen der Raumaufteilung für bessere Bewegungsflächen
  • Elektrisch höhenverstellbare Sanitärobjekte
  • Verbesserung der Beleuchtung und Kontraste